Umsatzsteuererklärung pv anlage eigenverbrauch

Da für die Wiederherstellung oft das ELSTER-Zertifikat benötigt wird, sollten Sie dieses sicher aufbewahren.

Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums.

 

 

8. Je nach Sachverhalt müssen Sie die Werte in die richtigen Felder für Regelbesteuerung oder Kleinunternehmerregelung eintragen.

Wo trage ich die bereits gezahlte Umsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung ein?

Die bereits gezahlte Umsatzsteuer wird in der Zeile für Vorsteuerbeträge angegeben.

Das liegt daran, dass die Anlage aus „Liebhaberei“ betrieben wird.

Wann muss ein Betreiber von Photovoltaikanlagen ein Gewerbe anmelden?

Man muss ein Gewerbe anmelden, wenn die Anlage größer als 10 kWp ist. Ab 2023 gibt es einen Nullsteuersatz für die Nachrüstung von Stromspeichern. Januar 2024 die Entnahme der Photovoltaikanlage aus dem Unternehmensvermögen bis spätestens zum 31.

Nach fünf Jahren ist der Wechsel nur jährlich möglich.

Unternehmer müssen den Vorsteuerabzug anteilig zurückzahlen, wenn der Wechsel vor Ablauf des Korrekturzeitraums erfolgt.

ZeitraumKleinunternehmerregelungRegelbesteuerung
2013 – 2017nicht möglich5 Jahre Bindungsfrist
ab 2018möglich, bei Umsatzfrei wählbar

Steuerliche Vorteile des Wechsels

Ein Wechsel zur Kleinunternehmerregelung spart Umsatzsteuer.

Diese einkommensteuerliche Befreiung hat oft zur Folge, dass für viele Betreiber kleinerer Anlagen auch umsatzsteuerlich keine komplexen Pflichten mehr entstehen, da sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen können oder durch den Nullsteuersatz beim Erwerb und der Entnahme keine relevanten Umsatzsteuerbeträge mehr anfallen.

Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG)

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG kann weiterhin relevant sein.

Sie müssen keine Umsatzsteuererklärung einreichen.

Ein großer Vorteil ist der geringere administrative Aufwand. Das zeigt, wie wichtig Speicher dort sind.

Rechtliche Grundlagen und praktische Beispiele

Neu installierte Anlagen unter 30 kWp müssen nur Einspeiseumsätze melden. Die Regelung gilt für:

  • Die Lieferung und Installation von Solarmodulen an den Betreiber einer Photovoltaikanlage.
  • Wesentliche Komponenten, die für den Betrieb der PV-Anlage notwendig sind, wie beispielsweise Wechselrichter und Stromspeicher, die dazu dienen, den mit den Solarmodulen erzeugten Strom zu speichern.
  • Die Installation der PV-Anlage.

Entscheidend ist zudem, dass die PV-Anlage auf oder in der Nähe von folgenden Gebäuden installiert wird:

  • Privatwohnungen und Wohnungen
  • Öffentlichen und anderen Gebäuden, die für dem Gemeinwohl dienende Tätigkeiten genutzt werden.

Diese Voraussetzungen gelten als erfüllt, wenn die installierte Bruttoleistung der Photovoltaikanlage laut Marktstammdatenregister nicht mehr als 30 Kilowatt (peak) beträgt oder betragen wird.

Dies kann fünf Jahre nach Inbetriebnahme beantragt werden. Februar 2023.

Zuordnungsentscheidung treffen

Die Entnahme der Photovoltaikanlage aus dem umsatzsteuerlichen Unternehmensvermögen wird auch als Zuordnungsentscheidung bezeichnet.

Diese Zuordnungsentscheidung kann aus Sicht des Bundesfinanzministeriums nicht rückwirkend beispielsweise zum 01.

Dann können sie ihre Einnahmen nach § 20 UStG versteuern.

  • Nullsteuersatz gemäß § 12 Abs. 3 UStG für neue PV-Anlagen seit 2023
  • Keine Mehrwertsteuer auf Kaufpreis und Installation
  • Kleine PV-Anlagen müssen keine Erwerbstätigkeit mehr ans Finanzamt melden
  • Umsatzgrenze für Kleinunternehmerregelung liegt bei 22.000 Euro brutto im Anschaffungsjahr
  • Ab 2023 entfällt Umsatzsteuer auf dezentralen Eigenverbrauch für Kleinunternehmer

Wer die Kleinunternehmerregelung nicht nutzt, kann Vorsteuererstattung beantragen.

Dann ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Januar 2024 erfolgen. Juli 2025 zum 01. Das kann langfristig vorteilhaft sein, wenn die Einnahmen hoch sind.

Vor- und Nachteile der Umsatzsteuerpflicht

Die Umsatzsteuerpflicht für Photovoltaikanlagen ist komplex. Bei Kleinunternehmern ist die Angabe der Kleinunternehmerregelung wichtig.

 

 

4.

Januar 2023 angeschafft wurden und unter den Nullsteuersatz fallen, ist der privat oder für nichtunternehmerische Zwecke selbst verbrauchte Strom ebenfalls von der Umsatzsteuer befreit.


Ein Steuerberater kann helfen, die eigenen Steuern zu optimieren.

Die neue Vereinfachungsregelung für PV-Anlagen

Seit 2021 können Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen (bis 10 kWp) die Photovoltaik Vereinfachungsregelung nutzen.