Klimafreundliches gebäude basisstufe
Dezember 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.
Die Einkommensgrenze führt dazu, dass die Förderung zielgerichtet den Familien zugutekommt, die den Bau finanziell nicht anders stemmen könnten.
Die Förderung richtet sich an Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchsten 60.000 Euro und mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, die planen zum ersten Mal Wohneigentum im Neubau zu kaufen und dort selbst einziehen wollen.
Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro, hierzu zählen auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder. Prognos modelliert zwei Klimaszenarien – eines mit schwächerem, eines mit stärkerem Klimawandel, wobei letzteres als wahrscheinlicher gilt. Jetzt gleich hier anmelden!
Klimafreundlicher Neubau für Kommunen: KfW 499
Für Kommunen wurde das parallele Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (KfW 499)geschaffen.
Dieses setzt vergleichbare Nachhaltigkeits- und Effizienzstandards voraus, unterstützt aber auch spezifische Anforderungen wie flächeneffiziente Bauweisen und den Einsatz nachhaltiger Materialien. Bestätigung einreichen
Reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bauträger oder Fertighaushersteller.
Bestätigung einreichen
Haben Sie Ihr Bauvorhaben abgeschlossen? Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
3. Per Online-Suche finden Sie Spezialisten in Ihrer Nähe.
Energieeffizienz-Experten finden
Berater für Nachhaltigkeit finden
Experten für Energieeffizienz erstellen auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die Sie brauchen, um den Förderkredit zu beantragen.
Berater für Nachhaltigkeit melden Ihr Vorhaben bei einer QNG-Zertifizierungsstelle an und kümmern sich um die weitere Abstimmung bis zur Zertifizierung.
2.
Die Nummern bezeichnen die jeweiligen KfW-Programme: 297 für selbstgenutzte Neubauten, 298 für Neubauten zur Fremdnutzung (Vermietung).
Die QNG-Stufe wird erreicht, wenn die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) erfüllt sind.
Letzte Aktualisierung: 18.12.2025
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen,
- Wohneigentumsgemeinschaften,
- Einzelunternehmen,
- freiberuflich Tätige,
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- kommunale Gebietskörperschaften,
- gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen),
- Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen),
- sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften).
Verwendungszweck
Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.
Gefördert werden die Stufen:
- Effizienzhaus 55 - Wohngebäude (ab 16.
Nachhaltigkeitszertifikat erhalten
Bauvorhaben abgeschlossen? Das Programm läuft bis Ende 2030.
Der Begriff „klimafreundlicher Neubau“ beschreibt dabei ein Gebäude, das über den gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Errichtung über die Nutzung bis zu Rückbau und Verwertung – geringe Treibhausgasemissionen aufweist.
Als technischer Mindeststandard gilt dabei das Effizienzhaus beziehungsweise das Effizienzgebäude 40, das nur 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs eines vergleichbaren Referenzbaus aufweist.
Darüber hinaus gelten drei zentrale Kriterien für die Förderfähigkeit:
- Keine Nutzung fossiler Brennstoffe (Öl, Gas) oder unnötiger Biomasse zur zentralen Wärmeerzeugung.
- Einhaltung der Lebenszyklus-Treibhausgasgrenzwerte gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
- Verpflichtende Einbindung einer/-s unabhängigen Energieeffizienz-Expert*in
Förderung nach Kfw 297/298
Förderfähig sind nur Wohn- und Nichtwohngebäude innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.
Förderprogramme wie die KfW-Programme 297, 298 und 499 sowie das Qualitätsmanagement über das QNG sorgen für verbindliche Standards, geprüfte Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Anreize.
Kommunen erhalten spezifische Beratungsdienstleistungen und Zugang zu individuell zugeschnittenen Tools, etwa zur Planung kosteneffizienter und nachhaltiger Nichtwohngebäude. - Was bedeutet Klimafreundlicher Neubau 297/298?
1. Hier beantragen Sie auch Ihren Förderkredit.
Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die Ihre Energieeffizienz-Expertin oder Ihr Energieeffizienz-Experte für Sie erstellt hat.
3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten
Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Fördermittel für Sie reserviert.
Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungspartner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energieeffizienz für Sie ausstellt.
Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bauträger oder Fertighaushersteller.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.
Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förderstufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nachhaltig Ihre Immobilie ist.
Erreichen Sie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung.
Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG erfüllt.
Mehrfachförderung
Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen.
Befristung
Die Richtlinie vom 12.
Auf der Stufe mit Qualitätssiegel nachhaltige Gebäude (QNG) werden maximal 150.000 Euro Kredit für jede Wohnung und maximal 15 Millionen Euro für Nichtwohngebäude gewährt.
Um die Klimaziele zu erreichen, sind entschlossene Maßnahmen zur sauberen Erzeugung und effizienten Nutzung von Energie in allen Bereichen notwendig.