Klimafreundliches gebäude basisstufe

Dezember 2025 in Kraft und endet mit Ablauf des 31.


Die Einkommensgrenze führt dazu, dass die Förderung zielgerichtet den Familien zugutekommt, die den Bau finanziell nicht anders stemmen könnten.

Die Förderung richtet sich an Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von höchsten 60.000 Euro und mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt, die planen zum ersten Mal Wohneigentum im Neubau zu kaufen und dort selbst einziehen wollen.

Die Einkommensgrenze erhöht sich mit jedem weiteren Kind um 10.000 Euro, hierzu zählen auch Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder. Prognos modelliert zwei Klimaszenarien – eines mit schwächerem, eines mit stärkerem Klimawandel, wobei letzteres als wahrscheinlicher gilt. Jetzt gleich hier anmelden!

Klimafreundlicher Neubau für Kommunen: KfW 499 

Für Kommunen wurde das parallele Förderprogramm Klimafreundlicher Neubau – Kommunen (KfW 499)geschaffen.

Dieses setzt vergleichbare Nachhaltigkeits- und Effizienzstandards voraus, unterstützt aber auch spezifische Anforderungen wie flächeneffiziente Bauweisen und den Einsatz nachhaltiger Materialien. Bestätigung einreichen

Reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie ausstellt.

Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bau­träger oder Fertighaus­hersteller.

März 2023 fördert der Bund den Bau besonders klimafreundlicher Neubauten über die KfW mit dem BEG-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ – explizit für selbstgenutztes Eigentum (297) oder spätere Vermietung (298).

Bestätigung einreichen

Haben Sie Ihr Bauvorhaben abge­schlossen? Hier beantragen Sie auch Ihren Förder­kredit.

3. Per Online-Suche finden Sie Spezialisten in Ihrer Nähe.

Energieeffizienz-Experten finden

Berater für Nachhaltigkeit finden

Experten für Energieeffizienz erstellen auch die „Bestätigung zum Antrag“ (BzA), die Sie brauchen, um den Förder­kredit zu beantragen.

Berater für Nach­haltigkeit melden Ihr Vor­haben bei einer QNG-Zertifizierungs­stelle an und kümmern sich um die weitere Ab­stimmung bis zur Zertifi­zierung.

2.

Die Nummern bezeichnen die jeweiligen KfW-Programme: 297 für selbstgenutzte Neubauten, 298 für Neubauten zur Fremdnutzung (Vermietung).

  • Wie steht es um die Förderung klimafreundlicher Nichtwohngebäude in Kommunen (KfW 499)? Die Stufen bestehen aus der Basisstufe Klimafreundliches Wohn- beziehungsweise Nichtwohngebäude (KFWG beziehungsweise KFNWG) mit Anforderungen zur Lebenszyklusbetrachtung und der Stufe Klimafreundliches Wohn- beziehungsweise Nichtwohngebäude – mit QNG (KFWG - Q beziehungsweise KFNWG - Q).

    Die QNG-Stufe wird erreicht, wenn die Anforderungen des „Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-PLUS) oder „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude Premium (QNG-PREMIUM) erfüllt sind.

  • Letzte Aktualisierung: 18.12.2025

    Antragsberechtigte

    Antragsberechtigt sind

    • natürliche Personen,
    • Wohneigentumsgemeinschaften,
    • Einzelunternehmen,
    • freiberuflich Tätige,
    • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts,
    • kommunale Gebietskörperschaften,
    • gemeinnützige Organisationen (einschließlich Kirchen),
    • Unternehmen (einschließlich kommunaler Unternehmen),
    • sonstige juristische Personen des Privatrechts (einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften). 

    Verwendungszweck

    Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohngebäude und Eigentumswohnungen in Deutschland.

    Gefördert werden die Stufen: 

    • Effizienzhaus 55 - Wohngebäude (ab 16.

      Nachhaltigkeits­zertifikat erhalten

      Bauvorhaben abgeschlossen? Das Programm läuft bis Ende 2030.

      Der Begriff „klimafreundlicher Neubau“ beschreibt dabei ein Gebäude, das über den gesamten Lebenszyklus hinweg – von der Errichtung über die Nutzung bis zu Rückbau und Verwertung – geringe Treibhausgasemissionen aufweist.

      Als technischer Mindeststandard gilt dabei das Effizienzhaus beziehungsweise das Effizienzgebäude 40, das nur 40 Prozent des Primärenergieverbrauchs eines vergleichbaren Referenzbaus aufweist.

      Darüber hinaus gelten drei zentrale Kriterien für die Förderfähigkeit:

      • Keine Nutzung fossiler Brennstoffe (Öl, Gas) oder unnötiger Biomasse zur zentralen Wärmeerzeugung.
      • Einhaltung der Lebenszyklus-Treibhausgasgrenzwerte gemäß dem Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG).
      • Verpflichtende Einbindung einer/-s unabhängigen Energieeffizienz-Expert*in

      Förderung nach Kfw 297/298

      Förderfähig sind nur Wohn- und Nichtwohngebäude innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, die nach Fertigstellung unter den Anwendungsbereich des aktuell gültigen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) fallen.

      Förderprogramme wie die KfW-Programme 297, 298 und 499 sowie das Qualitätsmanagement über das QNG sorgen für verbindliche Standards, geprüfte Nachhaltigkeit und wirtschaftliche Anreize. Kommunen erhalten spezifische Beratungsdienstleistungen und Zugang zu individuell zugeschnittenen Tools, etwa zur Planung kosteneffizienter und nachhaltiger Nichtwohngebäude.

    • Was bedeutet Klimafreundlicher Neubau 297/298?

      1. Hier beantragen Sie auch Ihren Förder­kredit.

      Zum Finanzierungsgespräch bringen Sie bitte die „Bestätigung zum Antrag“ mit, die Ihre Energie­effizienz-Expertin oder Ihr Energie­effizienz-Experte für Sie er­stellt hat.

      3. Zusage erhalten, Kreditvertrag abschließen und starten

      Sobald Sie die Zusage der KfW erhalten haben, sind Ihre Förder­mittel für Sie reserviert.

      Dann reichen Sie bei Ihrem Finanzierungs­partner möglichst schnell die „Bestätigung nach Durch­führung“ (BnD) ein, die Ihre Expertin oder Ihr Experte für Energie­effizienz für Sie aus­stellt.

      Beim Kauf eines Neubaus erhalten Sie diese Bestätigung von Ihrem Bau­träger oder Fertighaus­hersteller.

      Art und Höhe der Förderung

      Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung als Kredit mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln.

      Wie hoch Ihr Kreditbetrag ist, hängt davon ab, welche Förder­stufe Sie erreichen – also wie energieeffizient und nach­haltig Ihre Immobilie ist.

      Erreichen Sie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude, fördern wir Ihr Vorhaben mit einem Kredit­betrag von bis zu 100.000 Euro je Wohnung.

      Der maximale Kreditbetrag steigt auf 150.000 Euro je Wohnung, wenn Ihre Immobilie die Stufe Klimafreundliches Wohngebäude - mit QNG erfüllt.

       

      Mehrfachförderung

      Die gleichzeitige Inanspruchnahme der Förderprodukte Klimafreundlicher Neubau (KFN) (297/298, 299) und Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment (KNN) (296, 596) für dieselbe Wohneinheit ist ausgeschlossen. 

      Befristung

      Die Richtlinie vom 12.

      Auf der Stufe mit Qualitätssiegel nachhaltige Gebäude (QNG) werden maximal 150.000 Euro Kredit für jede Wohnung und maximal 15 Millionen Euro für Nichtwohngebäude gewährt.

      Um die Klimaziele zu erreichen, sind entschlossene Maßnahmen zur sauberen Erzeugung und effizienten Nutzung von Energie in allen Bereichen notwendig.